Beitragsordnung
§1 Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge. Sie werden mittels Lastschrift durch den Förderverein eingezogen. Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres im
Voraus zu entrichten. Wird eine durch den Förderverein berechtigt eingereichte Lastschrift nicht eingelöst oder wegen Widerspruch zurück belastet, trägt das Mitglied die dem Verein ggf. dadurch
entstehenden Kosten.
§2 Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt mindestens 18,00€. Wird durch eines der Mitglieder einmalig oder dauerhaft ein höherer Betrag gezahlt als vorstehend festgelegt, wird der
Differenzbetrag als allgemeine Spende behandelt.
§3 Die Mitgliedschaft kann, mit vierteljährlicher Kündigungsfrist, schriftlich zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden.
Diese Beitragsordnung wurde verabschiedet in der Mitgliederversammlung vom 31.03.2015 des
Förderverein Grundschule Hilberdsorf e.V.